Kinderschutz
Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und Grenzüberschreitungen gegen Kinder und Jugendliche
1. Selbstverständnis
1.1 Die Straßenpirat:innen
1.2 Leitbild
2. Begriffsdefinitionen
3. Verhaltenscodex
4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Partizipation
4.2 Maßnahmen
4.3 Personal / Vereinsmitglieder
4.4 Fortbildung
4.5 Medien/Datenschutz
4.6 Beschwerdeverfahren
4.7 Kooperation mit externen Fachleuten
5. Verfahrensanweisungen
6. Externe Beratungsstellen
Einleitung:
In diesem Schutzkonzept sind die inhaltlichen Grundsätze unseres Vereins definiert sowie generelle Verhaltensweisen und konkrete Handlungsanleitungen festgelegt, die zum Ziel haben den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die unsere Angebote wahrnehmen vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt zu schützen. Außerdem sind Verfahrensanweisungen festgelegt, die das Vorgehen regeln, sollten entsprechende Vorfälle entgegen aller Bemühungen geschehen.
Die in diesem Konzept festgelegten Regelungen sind bindend für alle Vereinsmitglieder und ehrenamtliche, freie oder festangestellte Mitarbeiter:innen. Die Anerkennung und Umsetzung dieses Konzeptes ist Voraussetzung dafür, für die Straßenpirat:innen e.V. tätig zu sein.
Wenn Kinder und Jugendliche Gewalt erleben müssen, dann prägt sie das ein Leben lang. Gewalterfahrungen beeinflussen die kindliche Gesundheit und Entwicklung. Jedes Kind hat das Recht, frei von jeglicher Gewalt aufzuwachsen.
Uns sind die Herausforderungen, die die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit sich bringt, sehr bewusst. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist das höchste Gut und braucht im Alltag immer wieder Momente der kritischen Reflexion und der mutigen Schritte. Daher verstehen wir unser Schutzkonzept als lebendiges Dokument, das es laufend zu überprüfen und zu ergänzen gilt.
1. Selbstverständnis
1.1 Die Straßenpirat:innen e.V.
Der Verein Straßenpirat:innen e.V. besteht seit 2011. Er ist als gemeinnützig anerkannt und strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe an. Unser Tätigkeitsschwerpunkt und Vereinszweck ist die Realisierung kulturpädagogischer Projekte und Angebote für und mit jungen Menschen in ganz Norddeutschland.
Hierzu gehören Workshops aus dem Bereich der Kunst (z.B. Kunstschweißen, Graffiti), der digitalen Medien (z.B. Stop-Motion-Animation), der Musik (z.B. Bandprojekte, HipHop-Recording) genauso wie handwerkliche Projekte (z.B. Fahrradwerkstatt) oder Angebote aus den Bereichen Sport und Bewegung (z.B. Zirkus/Akrobatik, Breakdance). Unsere Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche sowie Multiplikator:innen aus der sozialen Arbeit. Im Sinne eines ganzheitlichen Blicks auf die Lebenswelt junger Menschen beziehen wir in unsere Angebote aber auch ältere Menschen und Familien mit ein.
Insbesondere bei den Workshops und kurzzeitigen Projekten verfolgen wir einen überregionalen Ansatz, um auch in ländlichen Regionen die Vielfalt (jugend-)kultureller Aktivitätsmöglichkeiten zu erhöhen. Ebenso bemühen wir uns aber auch um den Aufbau dauerhafter Angebote und Struktuen für unsere Zielgruppe, wie etwa eine kreative Fahrradselbsthilfewerkstatt in Hamburg oder unsere Offene Musikwerkstatt „Elmomucke“ in Elmshorn. Auch ein eigenes Jugendkulturzentrum in Elmshorn ist in Vorbereitung.
Das Ziel unserer Arbeit ist die Vergrößerung von Handlungsmöglichkeiten junger Menschen, die Vermittlung kreativer, kultureller, sozialer und partizipativer Kompetenzen und dadurch die Förderung einer offenen und diversen Gesellschaft.
1.2 Leitbild
Offenheit und Inklusion: Unsere Angebote sind grundsätzlich offen für alle Kinder und Jugendlichen. Der Zugang wird so barrierefrei wie möglich gestaltet. Die Zugänglichkeit hängt nicht ab von Merkmalen wie Aussehen, Geschlecht, Bildung, Einkommen, sexueller Orientierung, Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten (Jugend-)kultur oder Religion. Wir haben den Anspruch, alle Menschen als gleichwertig anzusehen. Hierbei ist uns bewusst, dass alle Menschen im Rahmen ihrer Sozialisation bestimmte Ausgrenzungsmechanismen internalisiert haben. Hiermit versuchen wir reflektiert umzugehen und diese zu überwinden.
Die Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen ermöglichen die Offenheit der Angebote für alle, indem sie sich für ein respektvolles Miteinander einsetzen und diskriminierendem Verhalten sowie diskriminierenden Strukturen, wie Faschismus, Rassismus, Sexismus, Ableismus, Klassismus entgegentreten.
Geschlechtergerechtigkeit
Unser Verein berücksichtigt im Sinne des SGB VIII die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, versucht Benachteiligungen abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern (§ 9 Absatz 3 SGB VIII).
Freiwilligkeit: Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie unsere pädagogischen Angebote annehmen wollen. Bei dem Verdacht, dass diese bspw. durch ihre Eltern zur Teilnahme gedrängt werden, intervenieren unsere Mitarbeiter:innen.
Freiheit, Würde und Selbstbestimmung: Unsere pädagogischen Angebote sind soziale Räume, in denen jeder Mensch nach seinen individuellen Bedürfnissen am sozialen Leben teilhaben, mitgestalten, Angebote nutzen und einfach sein kann – solange er hierdurch nicht die individuellen Freiheiten anderer einschränkt. Jede Person soll sich hier frei entfalten und im eigenen Tempo und nach den eigenen Wünschen lernen können. Jeder Mensch wird so akzeptiert und ernst genommen, wie er ist. Die Menschenwürde jeder einzelnen Person und ein respektvoller Umgang miteinander bilden die Grundlage unseres sozialen Miteinanders.
Bedürfnis-, Lebenswelt- und Alltagsorientierung: Die Inhalte und Gestaltungsform unserer Angebote orientiert sich an den Lebensrealitäten und dem Alltag von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigen deren Lebenswelten und deren soziale und kulturelle Zusammenhänge. Unser Verein ist unabhängig von großen Organisationen und Parteien, sondern orientiert sich in seiner Tätigkeit an den Bedürfnissen seiner Zielgruppen. Unsere Arbeit setzt an den Bedürfnissen, Interessen und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen an und passt sich diesen situationsbezogen und flexibel an.
Ganzheitlichkeit: Die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien werden in Zusammenhang mit ihrer Biografie, sozialen Bezügen, individuellen und Gruppen- Bedürfnissen, Interessen, Wünschen, Verhaltensäußerungen und Haltungen gesehen.
Partizipation, Selbstverwaltung und Demokratie: Unsere Angebote werden von den Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen in basisdemokratischen Strukturen gemeinsam gestaltet. Offene Treffen und übersichtliche Entscheidungsstrukturen sollen Niedrigschwelligkeit und Transparenz schaffen und zum Mitmachen und sich Einbringen einladen. Dies bezieht sich sowohl auf die Gestaltung von kurzzeitigen Angeboten oder Angebotsteilen (z.B. Workshops oder Arbeitsgruppen) als auch die Organisation von längerfristigen Projekten sowie den Verein als Ganzes. Hierbei können die Beteiligten lernen zu diskutieren, zu hinterfragen, sich eine Meinung zu bilden und sich zu organisieren, mit dem Ziel, eine solidarische und demokratische Gesellschaft zu fördern.
Parteilichkeit: Unser Verein ergreift Partei für Kinder und Jugendliche, unterstützt diese bei der Vertretung ihrer Interessen und übernimmt in Konfliktfällen eine Anwaltsfunktion.
Vertrauensschutz und Anonymität: Wir gewährleisten eine Schutz des Vertrauens von Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungspersonen sowie die Anonymität und den Schutz der Daten unserer Teilnehmer:innen. Eine strikte Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist Arbeitsgrundlage.
Schutz junger Menschen: Unsere Angebote sind so gestaltet, dass die Teilnehmer:innen hierbei vor jeder Form der Gefährdung so weit wie möglich geschützt sind. Unsere Mitarbeiter:innen und Mitglieder stellen, soweit dies möglich ist, sicher, dass die Teilnehmer:innen sich in einem sicheren Raum bewegen können. Bei Gefährdungen von innen oder außen intervenieren diese.
2. Begriffsdefinitionen
Definitionsmacht: Bedeutet, dass eine von Gewalt oder Diskriminierung betroffene Person selbst definiert, welche Form der (sexualisierten) Gewalt oder Diskriminierung sie erlebt hat und dabei die Begriffe wählt, die für Sie das Geschehene am besten beschreiben. Wenn eine Person ein Verhalten von anderen als grenzüberschreitend empfindet, dann wird dies nicht in Frage gestellt.
Grenzüberschreitungen: Der Begriff beschreibt im Kontext des Kinderschutzes in der Regel einmalige oder wiederkehrende unangemessene Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die die persönlichen Grenzen innerhalb des jeweiligen pädagogischen Verhältnisses überschreiten. Grenzüberschreitungen können aus mangelnder Fachlichkeit, persönlichen Unzulänglichkeiten, Stresssituationen oder fehlenden bzw. unklaren Arbeitsstrukturen resultieren und sind nicht selten auch eine Frage der Haltung. Die Sensibilisierung der Fachkräfte ist hier besonders bedeutsam und bildet die Grundlage für eine angemessene Intervention.
Gewalt: Gewalt bezeichnet den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen. Im soziologischen Sinne bezeichnet Gewalt den Einsatz physischer oder psychischer Mittel, um einer anderen Person gegen ihren Willen Schaden zuzufügen, sie dem eigenen Willen zu unterwerfen. Diese hat oft auch eine genderspezifische bzw. die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität betreffende Dimension: Kinder und Jugendliche erfahren Gewalt und Ausbeutung, auch ihres Geschlechts bzw. ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung wegen.
Sexueller Missbrauch: An jungen Menschen ist jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen wird. Sexueller Missbrauch findet in der Regel in einem Kontext statt, in dem die Täterperson eine Macht- und Autoritätsposition sowie ein Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder des:der Jugendlichen zu befriedigen. Zentral ist dabei eine direkte oder indirekte Verpflichtung zur Geheimhaltung. Festzuhalten ist hierbei: (Sexualisierte) Gewalt und sexueller Missbrauch von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen ist immer Machtmissbrauch gegenüber Schutzbefohlenen oder Schwächeren.
3. Verhaltenscodex
Um das beschriebene Leitbild umzusetzen, verpflichten sich alle Personen die im Rahmen unserer Angebote direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, folgenden Verhaltenscodex umzusetzen:
Wie wollen wir uns Kindern und Jugendlichen gegenüber verhalten?
- respektvoll: zuhören und aussprechen lassen
- wertschätzend
- achtsam
- Wünsche und Bedürfnisse konkret erfragen
- vor Unterstützung/Hilfestelltung und Berührung Erlaubnis einholen
- Kein Kuscheln, auf den Schoß nehmen und andere körperliche Nähe, die über das für das pädagogische Angebot Erforderliche hinaus geht
- möglichst gleichberechtigt, auf Augenhöhe begegnen
- begleitend, unterstützend
- geduldig
- Ruhe ausstrahlend, entspannt
- klare, gewaltfreie Kommunikation
- einfühlsam, empathisch
- freundlich
- offen, frei von anderen Meinungen/Vorurteilen auf die jungen Menschen zugehen
- authentisch
- empowernd, bestärkend
- Situationen analysieren, Rücksprache halten
- lösungsorientiert
- engagiert
- kollegial
- zuarbeitend
- fördernd
- ansprechbar sein
- vertrauensvoll
- ernst nehmen
Wie wollen wir uns Kindern und Jugendlichen gegenüber nicht verhalten?
- gestresst
- manipulativ
- diskriminierend
- autoritär
- gewaltvoll / machtvoll, übergriffig: beleidigen, schreien oder gewaltvoll anfassen (schubsen, anrempeln, streicheln, …)
- demotivierend
- ignorieren von stillen oder unbequemen Kindern und Jugendlichen
- herablassend
- ungeduldig
Wie wollen wir mit Kindern und Jugendlichen arbeiten?
- partizipativ, emanzipatorisch, kritisches Denken anregend
- parteinehmend
- Konfliktfähigkeit fördernd: Kinder und Jugendliche Konflikte austragen lassen, dabei begleiten
- Fähigkeiten und Ressourcen orientiert
- aktives Mitgestalten des Miteinanders, Aushandlungsprozesse anregen und führen
- gemeinsam und miteinander diskutieren
- bewusster Umgang mit Machtstrukturen Kinder/Jugendliche vs. Erwachsene
- mich in meiner Machtposition als erwachsene Person zurück nehmen
- die Kinder/Jugendlichen entscheiden selbst
- alle Kinder/Jugendlichen sind gut und einzigartig und bedürfen eines individuell passenden Miteinanders
- eigenständig / selbstverantwortlich / gemeinschaftlich
- im Team mit den Kindern/Jugendlichen
- eigene Versuche und auch Misserfolge zulassen
- Sicherheit und geschützten Raum herstellen/garantieren
Wie wollen wir nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten?
- autoritär, bestimmend „mach das mal so“
- einzelne Kinder und Jugendliche übergehen
- Entscheidungen abnehmen
- demotivierend, Gefühl von „Du kannst das nicht“ vermitteln
- als Kontroll- und Ordnungsinstanz für andere (Eltern, Institutionen)
- Ideen / Meinungen vorgebend
4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Partizipation
Angebote: Alle unsere Angebote werden partizipativ organisiert, so dass Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichen Ebenen mitbestimmen können, was wie passiert. Hierzu wird zu Beginn eines Angebots immer eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten durchgeführt, in der gemeinsam der Verlauf des Angebots strukturiert wird.
Die Mitarbeiter:innen übernehmen hierbei die Rolle von Wissensvermittler:innen und verlässlichen Ansprechpartner:innen, nicht die von autoritären Leitungspersonen. Die Teilnehmer:innen werden in die Mitgestaltung von Angeboten eingebunden, indem sie die Möglichkeit bekommen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen, z.B. Einkauf, Aufbau, Abbau, Anleitung von weniger erfahrenen Teilnehmer:innen.
Am Ende eines jeden Angebots, bei Bedarf aber auch zwischendrin, wird eine Gesprächsrunde durchgeführt, in der die Teilnehmer:innen den Verlauf des Angebots bewerten und Änderungen einfordern können.
Verein: Auf Vereinsebene gibt es als Mittel der Partizipation für Jugendliche ab 16 Jahren die Möglichkeit, selbst Pirat:in (stimmberechtigtes Mitglied) zu werden. Für jüngere Kinder und Jugendliche sieht unsere Satzung die Möglichkeit vor, als „Sprotten“ (nicht stimmberechtigte Mitglieder) anzuheuern und sich im Rahmen des „Bilgetreffens“ (Jugendrat) zu organisieren, welches wiederum zwei stimmberechtigte Mitglieder auf die Vereinssitzungen entsenden kann.
4.2 Gestaltung von Angeboten
Besetzung: Ein Angebot wird immer von mindestens zwei Personen angeleitet. Wir versuchen immer zu ermöglichen, dass wir in geschlechtergemischten Teams arbeiten. Mitarbeiter:innen von kooperierenden Einrichtungen (z.B. Jugendzentrum in dem ein Workshop stattfindet) werden hierbei nur mitgerechnet, wenn sie das Angebot komplett begleiten und nicht parallel mit anderen Aufgaben betraut sind. Die Anleiter:innen haben nicht nur die Teilnehmer:innen im Blick, mit denen sie gerade aktiv arbeiten, sondern auch die anderen sowie Vorgänge außerhalb des direkten Sichtfeldes.
Angebotsraum: Wir gestalten den Angebotsraum so, dass er für die Teilnehmer:innen einen sicheren Raum darstellt: Hier findet kein Konsum von Alkohol, Zigaretten und andere Drogen statt. Unerwünschte Personen werden des Raumes verwiesen, die Teilnehmer:innen entscheiden, wer außer ihnen dabei sein darf. Dies umfasst nach Wunsch der Kinder und Jugendlichen auch die Eltern. Insbesondere bei sportlichen/körperlichen Aktivitäten gewährleisten wir einen Sichtschutz sowie mehrere getrennte Umkleideräume. Vor dem Geben von körperlicher Unterstützung/Hilfestellung holen wir die Einverständnis der zu unterstützenden Person ein.
Info-Material: Bei Workshops und mobilen Angeboten stellen wir den Teilnehmer:innen einen frei zugänglichen Info-Koffer zum Thema Prävention zur Verfügung. Dieser beinhaltet Flyer; Bücher, Zeitschriften, und anderes Material rund um das Thema Prävention von Gewalt, sexualisierte Gewalt, Diskriminierungen usw. sowie Empowerment, Partizipation und Kinderrechte. Die Materialien sind in leichter Sprache, mehrsprachig und kindgerecht gestaltet. Bei dauerhaften bzw. Stationären Angeboten werden entsprechende Materialien ausgelegt.
Nachbereitung: Nach jedem Angebot findet eine Nachbesprechung der Mitarbeiter:innen statt, in der auch das Thema Kinderschutz und die Umsetzung dieses Konzeptes evaluiert wird. Sollten Grenzüberschreitungen oder Übergriffe stattgefunden haben bzw. bekannt worden sein, pflegen wir diesbezüglich eine offene Kommunikationskultur nach innen und außen.
4.3 Vereinsmitglieder / Personal
Führungszeugnis: Jede Person, die nicht nur gelegentlich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen habt, egal ob ehrenamtlich oder gegen Bezahlung, muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BRZG vorlegen. Ein Vorliegen von Straftaten entsprechend §72a 1.1 SGB VIII schließt ein Tätigwerden für unseren Verein aus. Die Vorlage sowie das (Nicht-)Vorliegen von Eintragungen wird schriftlich dokumentiert. Festangestellte Mitarbeiter:innen müssen alle fünf Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.
Externe Mitarbeiter:innen: Bevor wir Personen in Angeboten einsetzen, die nicht Mitglied im Verein oder bei diesem angestellt sind, wird vor Tätigkeitsaufnahme ein Kennenlerngespräch durchgeführt. Hierbei wir auch dieses Kinderschutzkonzept besprochen und unterschrieben.
Vereinsmitglieder: Neue Pirat:innen werden zunächst bei einem Vereinstreffen angekündigt und eine Person als Pat:in bestimmt. Diese Person trifft sich zunächst mit dem zukünftigen Vereinsmitglied und erklärt ihm:ihr unsere Vereinsstruktur und Arbeitsweise und erläutert dieses Schutzkonzept. Danach stellt sich die neue Person bei einem Vereinstreffen persönlich vor.
4.4 Kinderschutzbeauftragte/Fortbildung
Eine Arbeitsgruppe aus mindestens zwei Personen, die AG Kinderschutz, fungiert als Kinderschutzbeauftragte. Diese sorgen dafür, dass das Thema Kinderschutz bei allen Angeboten und Entscheidungen des Vereins mitgedacht wird. Sie sind Ansprechpartner:innen für alle, die im Kontext des Vereins und seiner Angebote von übergriffigem Verhalten betroffen sind.
Die AG Kinderschutz organisiert regelmäßig Fortbildungen zu dem Thema und trägt Sorge dafür, dass alle Mitarbeiter:innen auf einem aktuellen Wissensstand sind.
Im zweijährigen Rhythmus wird dieses Kinderschutzkonzept mit allen Mitgliedern und Mitarbeiter:innen überarbeitet.
4.5 Medien/Datenschutz
Datenspeicherung: Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen werden nur erhoben, wenn dies für die Vorbereitung/Durchführung von Angeboten zwingend erforderlich ist. Die Datenspeicherung erfolgt gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Foto/Video: Foto- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen dürfen ausschließlich zur Dokumentation unserer Arbeit und nur mit Einverständnis der Kinder/Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten gemacht werden. Bei deren Veröffentlichung müssen alle Gesichter von Teilnehmer:innen, Mitarbeiter:innen und Pirat:innen unkenntlich gemacht werden, außer es liegt eine ausdrückliche Einverständniserklärung vor. In diesem Zusammenhang sind alle Mitarbeiter:innen und Pirat:innen dazu angehalten, die Teilnehmer:innen über ihr „Recht am eigenen Bild“ sowie dessen Veröffentlichung aufzuklären.
Kommunikation: Die Kommunikation mit Teilnehmer:innen unserer Angebote sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Bezugspersonen findet ausschließlich über die offiziellen Kommunikationskanäle unseres Vereins statt. Dies umfasst außer dem direkten Gespräch unsere offiziellen Email-Adressen, unsere offiziellen Social-Media-Accounts sowie unser Vereinshandy. Auch Kommentare in den Sozialen Medien u.Ä. erfolgen ausschließlich über unsere Vereinsaccounts.
4.6 Beschwerden
Beschwerdemanagement für Teilnehmer:innen: Bei allen mobilen Angeboten steht den Teilnehmer:innen eine Feedback-Box an einem unbeobachteten Ort zur Verfügung über die sie anonym Beschwerden und Kritik einreichen können. Zur Erläuterung wird dazu ein mehrsprachiges Plakat in leichter Sprache aufgehängt, welches die Teilnehmer:innen über ihre Selbstbestimmungsrechte informiert und sie ermutigt bzw. Wege aufzeigt, diese einzufordern. Die Feedback-Box wird nach jedem Workshop von der AG Kinderschutz geleert und ausgewertet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Email-Adresse info@strassenpiratinnen.org direkt Kontakt zur AG Kinderschutz aufzunehmen.
Eingehende Beschwerden werden von der AG Kinderschutz im nächsten Vereinstreffen thematisiert. (oder im Angebots-Team?).
Beschwerdemanagement für Mitarbeiter:innen und Pirat:innen: Alle Menschen die in und für unseren Verein tätig sind, haben das Recht, sich über unangemessenes Verhalten ihrer Mitarbeiter:innen und Mitpirat:innen zu beschweren, wenn ein Problem nicht im direkten Gespräch geklärt werden kann oder will. Hierbei geht es nicht um Denunziation und Ausüben von Macht, sondern darum, notwendige Interaktionsprozesse in Gang zu bringen, die für ein gemeinsames Arbeiten im Sinne unserer Organisationsstruktur und dieses Kinderschutzkonzeptes notwendig sein können. Zu diesem Zweck ist es möglich über die Email-Adresse info@strassenpiratinnen.org direkt Kontakt zur AG Kinderschutz aufzunehmen.
4.7 Kooperation mit externen Fachleuten
Zur Gewährleistung eines Wissenstransfers auf aktuellem Stand, z.B. in Form von Fortbildungen, arbeiten wir mit externen Fachleuten aus Organisationen zusammen, deren Schwerpunktthema der Kinderschutz sowie die Prävention ist.
Diese stehen unserem Verein und konkret der AG Kinderschutz außerdem bei der Intervention und Bearbeitung von grenzüberschreitenden Vorfällen im Sinne dieses Schutzkonzeptes zur Seite.
5. Verfahrensanweisungen
Im Folgenden sind konkrete Verfahrensanweisungen für das Vorgehen bei Bekanntwerden von übergriffigem Verhalten in unterschiedlichen Personenkontexten aufgeführt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, Handlungssicherheit zu schaffen, um Vorfälle im Sinne der Betroffenen und unter Berücksichtigung des Prinzips der Definitionsmacht zu klären. Wenn eine Person ein Verhalten von anderen als grenzüberschreitend empfindet, dann stellen wir dies nicht in Frage und unterstützen diese. Bei allen Entscheidungen wird der Wunsch der betroffenen Person einbezogen.
5.1 Grenzüberschreitungen zwischen Teilnehmer:innen
- Ansprechpartner:innen für die Teilnehmer:innen sind die Anleitungspersonen. Diese sind verantwortlich dafür, bei Bekanntwerden von Grenzüberschreitungen, die Situation im Sinne der Betroffenen zu klären:
- Sicheren Ort für die betroffene Person schaffen: Eine Anleitungsperson verlässt mit der betroffenen Person die Situation. Beruhigt diese, wenn nötig und klärt, ob sie wünscht, dass Bezugspersonen hinzugeholt werden.
- Situation klären: Anleitungsperson klärt, was vorgefallen ist und welchen Umgang die betroffene Person damit wünscht und wieviel Aufmerksamkeit dem Vorfall in der Gruppe gegeben werden soll. Hierbei: Darauf achten, diese nicht mit dem Druck, Entscheidungen treffen zu müssen überfordern oder ihr das Gefühl zu geben, sie sei für den weiteren Verlauf oder Abbruch des Angebots verantwortlich.
- Nachbearbeitung des Vorfalls anbieten und weitere Möglichkeiten erläutern.
- Die andere Anleitungsperson bleibt bei den übrigen Teilnehmer:innen.
- Wenn möglich und angemessen wird das Angebot fortgeführt und kurz thematisiert, ohne Details preiszugeben, dass es ein Problem gab, und sich um die betroffene Person gekümmert wird.
- Nach Rücksprache mit der Anleitungsperson, die die betroffene Person betreut, kann das Angebot im Folgenden pausiert oder abgebrochen und die Täterperson aus dem Angebot entfernt werden.
- Nachbearbeitung: Nach Beendigung des Angebots informieren die Anleitungspersonen die AG-Kinderschutz und die Brückencrew über den Vorfall. Wenn nötig Hilfe aus dem Verein oder externe Hilfe hinzuholen z.B. Dunkelziffer e.V.. Im folgenden Vereinstreffen wird der Vorfall thematisiert und gemeinsam reflektiert. Außerdem wird, wenn von diesen gewünscht, Kontakt zu den Betroffenen bzw. deren Vertrauenspersonen oder ggf. der Einrichtung mit der zur Durchführung des Angebots kooperiert wurde, gehalten um eine Nachbearbeitung des Vorfalls zu begleiten bzw. zu fördern.
5.2 Grenzüberschreitungen zwischen Anleitungspersonen und Teilnehmer:innen
- Bei einem grenzüberschreitendem Verhalten durch eine Anleitungsperson, der sich während eines Angebots ereignet bzw. bekannt wird, ist die andere Anleitungsperson Ansprechpartner:in für die Teilnehmer:innen. Damit dies möglich ist, wird in der Anfangsrunde des Angebots ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese zwar als Team, arbeiten, aber immer auch einzeln ansprechbar sind und keine blinde Solidarität untereinander herrscht.
- Sicheren Ort für die betroffene Person schaffen: Die grenzüberschreitende Person wird aus dem Angebot verwiesen, wenn möglich holt sich die verbleibende Anleitungsperson Unterstützung (z.B. durch Mitarbeiter:in der Einrichtung in der das Angebot stattfindet, durch kurzfristig erreichbare Pirat:in oder externe Vertrauensperson).
- Das Angebot wird unterbrochen oder abgebrochen, die verbleibende Anleitungsperson verlässt mit der betroffenen Person die Situation. Beruhigt diese, wenn nötig und klärt, ob sie wünscht, dass Bezugspersonen hinzugeholt werden.
- Situation klären: Anleitungsperson klärt, was vorgefallen ist und welchen Umgang die betroffene Person damit wünscht und wieviel Aufmerksamkeit dem Vorfall in der Gruppe gegeben werden soll. Hierbei: Darauf achten, diese nicht mit dem Druck, Entscheidungen treffen zu müssen überfordern oder ihr das Gefühl zu geben, sie sei für den weiteren Verlauf oder Abbruch des Angebots verantwortlich.
- Nachbearbeitung des Vorfalls anbieten und weitere Möglichkeiten erläutern.
- Wenn möglich und angemessen wird das Angebot fortgeführt und kurz thematisiert, ohne Details preiszugeben, dass es ein Problem gab, und sich um die betroffene Person gekümmert wird. Andernfalls wird das Angebot abgebrochen.
- Solange der Vorfall nicht abschließend geklärt ist, ist die grenzüberschreitende Person von allen Angeboten und internen Treffen/Veranstaltungen des Vereins ausgeschlossen. Wenn angemessen/nötig, kann der Person die Mitgliedschaft im Verein entzogen werden.
- Nachbearbeitung: Nach Beendigung des Angebots informiert die nicht grenzüberschreitende Anleitungsperson die AG-Kinderschutz und die Brückencrew über den Vorfall. Wenn nötig Hilfe aus dem Verein oder externe Hilfe hinzuholen z.B. Dunkelziffer e.V.. Im folgenden Vereinstreffen wird der Vorfall thematisiert und gemeinsam reflektiert. Außerdem wird, wenn von diesen gewünscht, Kontakt zu den Betroffenen bzw. deren Vertrauenspersonen oder ggf. der Einrichtung mit der zur Durchführung des Angebots kooperiert wurde, gehalten um eine Nachbearbeitung des Vorfalls zu begleiten bzw. zu fördern.
- Initiierung von Bearbeitungsprozessen:
- Betroffene Person: Bei Minderjährigen: Kontaktaufnahme zu Erziehungsberechtigten/Betreuer:innen/Bezugspersonen. Wenn gewollt Herstellen von Kontakt zu externen Fachpersonen/Organisationen.
- Täterperson: Je nach individuellem Vorfall und persönlicher Konstellation wird ein Bearbeitungsprozess mit der Täterperson in die Wege geleitet. Dieser wird von einer externen Organisation durchgeführt und von der AG-Kinderschutz begleitet.
5.3 Grenzüberschreitungen zwischen Mitarbeiter:innen/Pirat:innen
- Die betroffene Person wählt ihre Ansprechperson selbst aus. Die AG-Kinderschutz steht auch hier zur Verfügung.
- Bei Vorfall im laufenden Angebot: Der betroffenen Person stehen alle Handlungsmöglichkeiten offen. Idealerweise wird die grenzüberschreitende Person aus dem Angebot verwiesen, wenn möglich holt sich die betroffene Person Unterstützung (z.B. durch Mitarbeiter:in der Einrichtung in der das Angebot stattfindet, durch kurzfristig erreichbare Pirat:in oder externe Vertrauensperson). Wenn dies gegenüber den Teilnehmer:innen zu verantworten ist, kann ein Angebot auch abgebrochen werden – insbesondere wenn die betroffene Person das Angebot lieber verlassen möchte und kein Ersatz zur Verfügung steht.
- Situation klären: Ansprechperson klärt, was vorgefallen ist, welchen Umgang die betroffene Person damit wünscht und wieviel Aufmerksamkeit dem Vorfall im Verein gegeben werden soll. Hierbei: Darauf achten, diese nicht mit dem Druck, Entscheidungen treffen zu müssen überfordern oder ihr das Gefühl zu geben, sie sei für den weiteren Verlauf oder Abbruch des Angebots verantwortlich.
- Nachbearbeitung: Nach Beendigung des Angebots informiert die betroffene Person oder die Ansprechperson die AG-Kinderschutz und die Brückencrew über den Vorfall. Wenn nötig Hilfe aus dem Verein oder externe Hilfe hinzuholen z.B. Dunkelziffer e.V.. Im folgenden Vereinstreffen wird der Vorfall thematisiert und gemeinsam reflektiert sowie eine Täter-Betroffenen-Begleitgruppe bestimmt. Hierbei immer den Willen der betroffenen Person einbeziehen, welche Inhalte offen besprochen werden sollen.
- Wenn der Wunsch besteht, den Vorfall nicht im Verein zu besprechen, dann dies akzeptieren. Dann gestaltet die Ansprechperson den Bearbeitungsprozess mit, zieht ggf. Beratungsangebote für sich selbst oder die betroffene Person hinzu.
- Solange der Vorfall nicht abschließend geklärt ist, ist die grenzüberschreitende Person von allen Angeboten und internen Treffen/Veranstaltungen des Vereins ausgeschlossen. Wenn angemessen/nötig, kann der Person die Mitgliedschaft im Verein entzogen werden.
- Initiierung von Bearbeitungsprozessen:
- Betroffene Person: Wenn gewollt Herstellen von Kontakt zu externen Fachpersonen/Organisationen oder Begleitung durch AG-Kinderschutz oder andere Vertrauenspersonen aus dem Verein.
- Täterperson: Je nach individuellem Vorfall und persönlicher Konstellation wird ein Bearbeitungsprozess mit der Täterperson in die Wege geleitet. Dieser wird von einer externen Organisation durchgeführt und von der AG-Kinderschutz begleitet.
5.4 Grenzüberschreitungen zwischen externen Personen und Teilnehmer:innen
- Ansprechpartner:innen für die Teilnehmer:innen sind die Anleitungspersonen. Diese sind verantwortlich dafür, bei Bekanntwerden von Grenzüberschreitungen, die Situation im Sinne der Betroffenen zu klären:
- Sicheren Ort für die betroffene Person schaffen: Eine Anleitungsperson verlässt mit der betroffenen Person die Situation. Beruhigt diese, wenn nötig und klärt, ob sie wünscht, dass Bezugspersonen hinzugeholt werden. Die andere Anleitungsperson entfernt wenn notwendig die Täterperson aus dem Angebotsraum Hierzu holt sie sich wenn nötig Unterstützung (z.B. durch Mitarbeiter:in der Einrichtung in der das Angebot stattfindet, durch kurzfristig erreichbare Pirat:in oder externe Vertrauensperson).
- Situation klären: Anleitungsperson klärt, was vorgefallen ist und welchen Umgang die betroffene Person damit wünscht und wieviel Aufmerksamkeit dem Vorfall in der Gruppe gegeben werden soll. Hierbei: Darauf achten, diese nicht mit dem Druck, Entscheidungen treffen zu müssen überfordern oder ihr das Gefühl zu geben, sie sei für den weiteren Verlauf oder Abbruch des Angebots verantwortlich.
- Nachbearbeitung des Vorfalls anbieten und weitere Möglichkeiten erläutern.
- Die andere Anleitungsperson bleibt bei den übrigen Teilnehmer:innen.
- Wenn möglich und angemessen wird das Angebot fortgeführt und kurz thematisiert, ohne Details preiszugeben, dass es ein Problem gab, und sich um die betroffene Person gekümmert wird.
- Nach Rücksprache mit der Anleitungsperson, die die betroffene Person betreut, kann das Angebot im Folgenden pausiert oder abgebrochen werden.
- Nachbearbeitung: Nach Beendigung des Angebots informieren die Anleitungspersonen die AG-Kinderschutz und die Brückencrew über den Vorfall. Wenn nötig Hilfe aus dem Verein oder externe Hilfe hinzuholen z.B. Dunkelziffer e.V.. Im folgenden Vereinstreffen wird der Vorfall thematisiert und gemeinsam reflektiert. Außerdem wird, wenn von diesen gewünscht, Kontakt zu den Betroffenen bzw. deren Vertrauenspersonen oder ggf. der Einrichtung mit der zur Durchführung des Angebots kooperiert wurde, gehalten um eine Nachbearbeitung des Vorfalls zu begleiten bzw. zu fördern.
6. Externe Beratungsstellen
Schleswig-Holstein
Petze – Institut für Gewaltprävention
Tel.: 0431-92333
Dänische Str. 3-5, 24103 Kiel
www.petze-kiel.de Email: petze@petze-kiel.de
Fortbildungszentrum Wendepunkt
Dennis Blauert (Leitung)
Tel. 04121-47573-66
Gärtnerstraße 14, 25335 Elmshorn
www.wendepunkt-fortbildung.de Email: info@wendepunkt-fortbildung.de
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Tel.: 0431-666679-0
Sophienblatt 85, 24114 Kiel
www.kinderschutzbund-sh.de Email: info@kinderschutzbund-sh.de
Hamburg
Kinderschutzzentrum Hamburg
Emilienstraße 78, 20259 Hamburg
Tel.: 040 – 4910007
http://www.kinderschutzzentrum-hh.de/ E-Mail: kinderschutz-zentrum@hamburg.de
Kinderschutzzentrum Harburg
Eißendorfer Pferdeweg 40a, 21075 Hamburg-Harburg
Tel: 040 – 790 104 0
E-Mail: kinderschutzzentrum-harburg@hamburg.de
Beratungsstellen für Frauen* und Mädchen* Allerleirauh e.V.
Hammer Steindamm 44, 22089 Hamburg
Tel.: 040/ 298 344 83
https://allerleirauh.de/ E-Mail: info@allerleirauh.de
Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt Dolle Deerns e.V.
Niendorfer Marktplatz 16, 22459 Hamburg
Tel.: 040 – 439 41 50, Fax: 040 – 43 09 39 31
https://www.dolledeerns.de/einrichtungen/fachberatungsstelle-
gegen-sexuelle-gewalt/ E-Mail: beratung@dolledeerns.de
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.
Beethovenstr. 60, 22083 Hamburg
Tel.: 040-25 55 66
https://www.frauennotruf-hamburg.de E-Mail: kontakt@frauennotruf-hamburg.de,
Beratungsstelle für Jungen*: Basis Praevent
Steindamm 11, 20099 Hamburg
Tel.: 040 / 39 84 26 62
https://basis-praevent.de/ E-Mail: basis-praevent@basisundwoge.de
Beratungsstelle für alle Geschlechter*: Zornrot e.V.
Vierlandenstraße 38, 21029 Hamburg
Tel.: 040 – 721 73 63
https://www.zornrot.de/ E-Mail: info@zornrot.de
Zündfunke e.V.
Max-Brauer-Allee 134 (Eingang Hospitalstraße)
22765 Hamburg, Tel.: 040 / 890 12 15
https://www.zuendfunke-hh.de/ E-Mail: info@zuendfunke-hh.de
Dunkelziffer e.V.
Albert-Einstein-Ring 15, 22761 Hamburg
Tel.: 040 – 42 10 700 0
https://www.dunkelziffer.de/startseite/ E-Mail: mail@dunkelziffer.de,